Allgemeine Geschäftsbedingungen der

m.page GmbH
Hochstraße 21
45894 Gelsenkirchen

Die nachfolgenden Bedingungen beanspruchen ausschließliche Geltung zwischen der m.page GmbH, Hochstraße 21, 45894 Gelsenkirchen (nachfolgend als m.page GmbH bezeichnet) und dem jeweiligen Auftraggeber. Etwaige entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.‚

1. Vertragsparteien

Die Angebote der m.page GmbH richten sich ausschließlich an gewerblich handelnde Personen oder an Berufsgruppen, die den freien Berufen angehören.

2. Vertragsgegenstand

  1. Die auf den Internetseite der m.page GmbH vorgehaltenen Präsentation der Produkte und Dienstleistungen stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar. Sie geben dem potentiellen Auftraggeber jedoch die Möglichkeit, rechtsverbindliche Angebote durch Ausfüllen und Absenden des Auftragsformulars abzugeben. Nach Eingang der Bestellung versendet die m.page GmbH eine Bestellbestätigung per Mail, in der die bestellten Leistungen nebst den entsprechenden Nettopreisen zusammengefasst werden. Durch diese Bestellbestätigung kommt noch kein rechtsverbindlicher Vertrags zu standen. Dies ist erst dann der Fall, wenn die m.page GmbH eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber versendet. Auch dies erfolgt per Mail und innerhalb einer Frist von drei Werktagen.
  2. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Leistungsumfang

  1. Die m.page GmbH implementiert das von ihr entwickelte Bewertungstool auf der Internetseite des Auftraggebers. Dadurch wird es Kunden des Auftraggebers ermöglicht, Bewertungen mitsamt eines Kommentars abzugeben. Diese Bewertungen können dann mitsamt des von der m.page GmbH zur Verfügung gestellten Logos an beliebiger Stelle auf der Internetseite des Auftraggebers angezeigt werden, soweit dies technisch möglich ist.
  2. Das Bewertungstool gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit, abgegebene Bewertungen im Back-End zu editieren, falls dies z.B. aufgrund unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Beleidigungen nötig werden sollte. Eine inhaltliche Kontrolle der Bewertungen findet durch die m.page GmbH nicht statt.
  3. Während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber berechtigt, das Bewertungstool mitsamt der von m.page erstellten Softwarekomponenten sowie das Logo der m.page GmbH für sein Unternehmen zu nutzen. Die m.page GmbH räumt dem Auftraggeber insoweit ein auf die Vertragslaufzeit zeitlich beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein.
  4. Die Anzeige der in den Bewertungen angegebenen Sternen in einer organischen Google-Suche kann von der m.page GmbH nicht gewährleistet werden. Die Kriterien, nach denen Google diese Sterne in der organischen Google-Suche anzeigt, sind nicht bekannt und können Änderungen unterliegen, auf die die m.page GmbH keinen Einfluss hat.
  5. Der Leistungsumfang kann durch weitere zu buchbare Leistungen erweitert werden, deren Inhalt der jeweiligen Produktbeschreibung entnommen werden kann. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung der m.page GmbH an Dritte abzutreten.

4. Pflichten des Auftraggebers

  1. Die m.page GmbH benötigt zur Implementierung des Bewertungstools Zugriff auf das Content- Management-System des Auftraggebers. Der Auftraggeber sichert der m.page GmbH daher zu, ihr alle für die Ausführung der beauftragten Leistung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten mitzuteilen und ggf. erforderliche Berechtigungen zu erteilen. Kann die m.page GmbH aufgrund der Verletzung der oben beschriebenen Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ihre Leistung nicht erbringen, bleibt die vom Auftraggeber übernommene Zahlungsverpflichtung bestehen.
  2. Der Auftraggeber ist weiterhin für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Internetseite verantwortlich. Ihm ist bewusst, dass er für die Funktion des Bewertungstool ausreichend Webspace auf seinem Firmenseite zur Verfügung stellen muss.

5. Preise

  1. Die m.page GmbH benötigt zur Implementierung des Bewertungstools Zugriff auf das Content- Management-System des Auftraggebers. Der Auftraggeber sichert der m.page GmbH daher zu, ihr alle für die Ausführung der beauftragten Leistung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten mitzuteilen und ggf. erforderliche Berechtigungen zu erteilen. Kann die m.page GmbH aufgrund der Verletzung der oben beschriebenen Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ihre Leistung nicht erbringen, bleibt die vom Auftraggeber übernommene Zahlungsverpflichtung bestehen.
  2. Der Auftraggeber ist weiterhin für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Internetseite verantwortlich. Ihm ist bewusst, dass er für die Funktion des Bewertungstool ausreichend Webspace auf seinem Firmenseite zur Verfügung stellen muss.

6. Zahlung

  1. Der Auftraggeber ist zur Vorkasse verpflichtet.
  2. Die Zahlungen können durch Überweisung an die m.page GmbH erfolgen.
  3. 3. Alternativ können die Zahlung durch Erteilung einer Einzugsermächtigung (Lastschrift-Mandat) vorgenommen werden. Dafür willigt der Auftraggeber ein, bei dem von ihm angegebenen Kreditinstitut eingehende Lastschriften durch ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu Lasten des von dem Auftraggeber angegebenen Kontos zu begleichen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Der Auftraggeber ist nach erfolgter Belastung seines Kontos nicht berechtigt, eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.

    Kommt kein wirksames SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zustande, gilt ein SEPA-Basislastschrift-Mandat als erteilt. Bei einem SEPA-Basislastschrift-Mandat ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei seinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Es gelten die dabei mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sofern das von dem Auftraggeber angegebene Konto im Zeitpunkt der Belastung nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. Die m.page GmbH ist berechtigt, im Fall der Nicht- Teilnahme am SEPA-Firmenlastschrift-Mandat sowie im Fall von Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. Sollten der m.page GmbH im Rahmen der Zahlungsabwicklung Schäden, z.B. durch die Vornahme von Rückbuchungen, entstehen, sind diese der m.page GmbH von dem Auftraggeber zu ersetzen.

  4. 4. Hat der Vertragsschluss bis einschließlich zum 20. eines Monats stattgefunden, beginnt der Berechnungszeitraum für die monatlichen Zahlungen am 1. des jeweiligen Folgemonats. Kam der Vertrag nach dem 20. eines Monats zustande, beginnt der Berechnungszeitraum für die monatlichen Zahlungen zum 1. des übernächsten Folgemonats. Die vereinbarten monatlichen Zahlungen sind im Voraus und jeweils zum 1. eines Monats fällig. Ist dieser Tag kein Bankarbeitstag, so tritt die Fälligkeit bereits an dem ersten Bankarbeitstag ein, der vor dem 1. des jeweiligen Monats liegt.

7. Haftung der m.page GmbH

  1. Eine Haftung von der m.page GmbH auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein
    1. bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit; oder
    2. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; oder
    3. wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder
    4. wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der m.page GmbH zurückzuführen ist.
  2. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs. 1 lit. c) ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Erstellung von Internetseiten typischerweise gerechnet werden muss.
  3. Die Haftung der m.page GmbH für Schäden, die von der m.page GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. 1 bis Abs. 3 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der m.page GmbH.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt.
  6. Die m.page GmbH haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind. Der Auftraggeber hat im eigenen Interesse regelmäßig Datensicherungen seiner Webseite durchzuführen. Er muss sichere Passwörter verwenden. Als sicher gilt ein Passwort, wenn es eine Mindestlänge von 10 Zeichen hat und Zahlen und Sonderzeichen enthält. Zudem hat der Auftraggeber seine Passwörter vor Zugriffen Dritter sicher aufzubewahren. Für Schäden, die durch die Missachtung dieser Pflichten entstehen oder durch deren Beachtung abgemildert oder ganz vermieden werden können, haftet die m.page GmbH nicht.

8. Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate und beginnt mit der Fälligkeit der ersten Rate gemäß 6.4 dieser AGB. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der m.page GmbH. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird.
  2. Nach Wirksamwerden der Kündigung ist der Auftraggeber nicht mehr berechtigt, das Bewertungstool mitsamt der von m.page erstellten Softwarekomponenten sowie das Logo der m.page GmbH zu nutzen.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Vertragsparteien ist Gelsenkirchen. Die m.page GmbH kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen. Ein etwaig bestehender ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der m.page GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.