Allgemeine Geschäftsbedingungen der
m.page GmbH
Hochstraße 21
45894 Gelsenkirchen
Die nachfolgenden Bedingungen beanspruchen ausschließliche Geltung zwischen der m.page GmbH,
Hochstraße 21, 45894 Gelsenkirchen (nachfolgend als m.page GmbH bezeichnet) und dem
jeweiligen Auftraggeber. Etwaige entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers
werden nicht Vertragsbestandteil. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.‚
1. Vertragsparteien
Die Angebote der m.page GmbH richten sich ausschließlich an gewerblich handelnde Personen
oder an Berufsgruppen, die den freien Berufen angehören.
2. Vertragsgegenstand
- Die auf den Internetseite der m.page GmbH vorgehaltenen Präsentation der Produkte und
Dienstleistungen stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar. Sie geben dem
potentiellen Auftraggeber jedoch die Möglichkeit, rechtsverbindliche Angebote durch
Ausfüllen und Absenden des Auftragsformulars abzugeben. Nach Eingang der Bestellung
versendet die m.page GmbH eine Bestellbestätigung per Mail, in der die bestellten
Leistungen nebst den entsprechenden Nettopreisen zusammengefasst werden. Durch diese
Bestellbestätigung kommt noch kein rechtsverbindlicher Vertrags zu standen. Dies ist
erst dann der Fall, wenn die m.page GmbH eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber
versendet. Auch dies erfolgt per Mail und innerhalb einer Frist von drei Werktagen.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Leistungsumfang
- Die m.page GmbH implementiert das von ihr entwickelte Bewertungstool auf der
Internetseite des Auftraggebers. Dadurch wird es Kunden des Auftraggebers ermöglicht,
Bewertungen mitsamt eines Kommentars abzugeben. Diese Bewertungen können dann mitsamt
des von der m.page GmbH zur Verfügung gestellten Logos an beliebiger Stelle auf der
Internetseite des Auftraggebers angezeigt werden, soweit dies technisch möglich ist.
- Das Bewertungstool gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit, abgegebene Bewertungen im
Back-End zu editieren, falls dies z.B. aufgrund unwahre Tatsachenbehauptungen,
Schmähkritik oder Beleidigungen nötig werden sollte. Eine inhaltliche Kontrolle der
Bewertungen findet durch die m.page GmbH nicht statt.
- Während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber berechtigt, das Bewertungstool
mitsamt der von m.page erstellten Softwarekomponenten sowie das Logo der m.page GmbH für
sein Unternehmen zu nutzen. Die m.page GmbH räumt dem Auftraggeber insoweit ein auf die
Vertragslaufzeit zeitlich beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein.
- Die Anzeige der in den Bewertungen angegebenen Sternen in einer organischen
Google-Suche kann von der m.page GmbH nicht gewährleistet werden. Die Kriterien, nach
denen Google diese Sterne in der organischen Google-Suche anzeigt, sind nicht bekannt
und können Änderungen unterliegen, auf die die m.page GmbH keinen Einfluss hat.
- Der Leistungsumfang kann durch weitere zu buchbare Leistungen erweitert werden, deren
Inhalt der jeweiligen Produktbeschreibung entnommen werden kann. Der Auftraggeber ist
nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung der m.page GmbH
an Dritte abzutreten.
4. Pflichten des Auftraggebers
- Die m.page GmbH benötigt zur Implementierung des Bewertungstools Zugriff auf das
Content- Management-System des Auftraggebers. Der Auftraggeber sichert der m.page GmbH
daher zu, ihr alle für die Ausführung der beauftragten Leistung erforderlichen
Informationen, Zugangsdaten mitzuteilen und ggf. erforderliche Berechtigungen zu
erteilen. Kann die m.page GmbH aufgrund der Verletzung der oben
beschriebenen Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ihre Leistung nicht erbringen, bleibt
die vom Auftraggeber übernommene Zahlungsverpflichtung bestehen.
- Der Auftraggeber ist weiterhin für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Internetseite
verantwortlich. Ihm ist bewusst, dass er für die Funktion des Bewertungstool ausreichend
Webspace auf seinem Firmenseite zur Verfügung stellen muss.
5. Preise
- Die m.page GmbH benötigt zur Implementierung des Bewertungstools Zugriff auf das
Content- Management-System des Auftraggebers. Der Auftraggeber sichert der m.page GmbH
daher zu, ihr alle für die Ausführung der beauftragten Leistung erforderlichen
Informationen, Zugangsdaten mitzuteilen und ggf. erforderliche Berechtigungen zu
erteilen. Kann die m.page GmbH aufgrund der Verletzung der oben
beschriebenen Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ihre Leistung nicht erbringen, bleibt
die vom Auftraggeber übernommene Zahlungsverpflichtung bestehen.
- Der Auftraggeber ist weiterhin für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Internetseite
verantwortlich. Ihm ist bewusst, dass er für die Funktion des Bewertungstool ausreichend
Webspace auf seinem Firmenseite zur Verfügung stellen muss.
6. Zahlung
- Der Auftraggeber ist zur Vorkasse verpflichtet.
-
Die Zahlungen können durch Überweisung an die m.page GmbH erfolgen.
-
3. Alternativ können die Zahlung durch Erteilung einer Einzugsermächtigung
(Lastschrift-Mandat) vorgenommen werden. Dafür willigt der Auftraggeber ein, bei dem von ihm
angegebenen Kreditinstitut eingehende Lastschriften durch ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
zu Lasten des von dem Auftraggeber angegebenen Kontos zu begleichen. Das
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von
Unternehmen gezogen sind. Der Auftraggeber ist nach erfolgter Belastung seines Kontos nicht
berechtigt, eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht
einzulösen.
Kommt kein wirksames SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zustande, gilt ein
SEPA-Basislastschrift-Mandat als erteilt. Bei einem SEPA-Basislastschrift-Mandat ist der
Auftraggeber berechtigt, innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei
seinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Es gelten die
dabei mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sofern das von dem Auftraggeber
angegebene Konto im Zeitpunkt der Belastung nicht die erforderliche Deckung aufweist,
besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. Die m.page GmbH ist berechtigt,
im Fall der Nicht- Teilnahme am SEPA-Firmenlastschrift-Mandat sowie im Fall von
Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. Sollten der m.page GmbH
im Rahmen der Zahlungsabwicklung Schäden, z.B. durch die Vornahme von Rückbuchungen,
entstehen, sind diese der m.page GmbH von dem Auftraggeber zu ersetzen.
-
4. Hat der Vertragsschluss bis einschließlich zum 20. eines Monats stattgefunden, beginnt
der Berechnungszeitraum für die monatlichen Zahlungen am 1. des jeweiligen Folgemonats. Kam
der Vertrag nach dem 20. eines Monats zustande, beginnt der Berechnungszeitraum für die
monatlichen Zahlungen zum 1. des übernächsten Folgemonats. Die vereinbarten monatlichen
Zahlungen sind im Voraus und jeweils zum 1. eines Monats fällig. Ist dieser Tag kein
Bankarbeitstag, so tritt die Fälligkeit bereits an dem ersten Bankarbeitstag ein, der vor
dem 1. des jeweiligen Monats liegt.
7. Haftung der m.page GmbH
- Eine Haftung von der m.page GmbH auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund
– tritt nur ein
- bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit; oder
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
oder
- wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht (Kardinalpflicht) beruht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder
- wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der m.page GmbH
zurückzuführen ist.
- Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs. 1 lit. c) ist die Haftung – soweit der
Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden,
mit deren Entstehung im Rahmen einer Erstellung von Internetseiten typischerweise
gerechnet werden muss.
- Die Haftung der m.page GmbH für Schäden, die von der m.page GmbH oder einem ihrer
Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich verursacht
werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
- Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. 1 bis Abs. 3 gelten sinngemäß auch zugunsten der
Mitarbeiter und Beauftragten der m.page GmbH.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt.
- Die m.page GmbH haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen des Auftraggebers
zurückzuführen sind. Der Auftraggeber hat im eigenen Interesse regelmäßig
Datensicherungen seiner Webseite durchzuführen. Er muss sichere Passwörter verwenden.
Als sicher gilt ein Passwort, wenn es eine Mindestlänge von 10 Zeichen hat und Zahlen
und Sonderzeichen enthält. Zudem hat der Auftraggeber seine Passwörter vor Zugriffen
Dritter sicher aufzubewahren. Für Schäden, die durch die Missachtung dieser Pflichten
entstehen oder durch deren Beachtung abgemildert oder ganz vermieden werden können,
haftet die m.page GmbH nicht.
8. Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate und beginnt mit der Fälligkeit der
ersten Rate gemäß 6.4 dieser AGB. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils
ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich
gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der m.page GmbH. Eine
Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird.
- Nach Wirksamwerden der Kündigung ist der Auftraggeber nicht mehr berechtigt, das
Bewertungstool mitsamt der von m.page erstellten Softwarekomponenten sowie das Logo der
m.page GmbH zu nutzen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Vertragsparteien ist Gelsenkirchen. Die
m.page GmbH kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des
Auftraggebers geltend machen. Ein etwaig bestehender ausschließlicher Gerichtsstand bleibt
unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der m.page GmbH und dem Auftraggeber
gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht
der Bundesrepublik Deutschland.